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Schulungen

16.06.2010

Peter Zimmer · Kurzer Weg 1F · 23556 Lübeck

Lehrgangs- und Prüfungsdurchführung

Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien für die Sachkundeprüfung nach §7 Waffengesetz und der Prüfung für „Verantwortliche Aufsichtspersonen“ des Kreisschützenverbandes Ostholstein vom 16.06.2010

  1. Einleitung
    Um einen fairen und reibungslosen Ablauf der Lehrgänge und Prüfungen zu gewährleisten, gibt die Prüfungskommission des KSchV (Kreisschützenverbandes) Ostholstein die folgenden Richtlinien zur Durchführung bekannt.
  2. Zulassung zu Lehrgang/Prüfung
    1. Zulassung
      1. Zum Lehrgang
        Zugelassen ist jedes Mitglied des NDSB.
        Die Lehrgangsgebühr muss vor Beginn überwiesen worden sein. (siehe 3.6)
      2. Zur Prüfung
        Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer seit mindestens 9 Monaten Mitglied des NDSB (Norddeutscher Schützenbund) ist.
        Das Mindestalter ist das vollendete 17. Lebensjahr.
        Die Mitgliedschaft darf nicht gekündigt sein.
        Das Schießbuch beinhaltet die erforderlichen Einträge. (siehe 4.4.3)
        Die Prüfungsgebühr muss vor Beginn überwiesen worden sein. (siehe 3.4 u 3.5)
        Die Zulassung zur praktischen Prüfung erfolgt nur nach bestandener theoretischer Prüfung.
        Die Sachkundeprüfungen anderer anerkannter Schützenverbände sowie von Jägern etc. werden vom NDSB akzeptiert. Es ist dann nur die Prüfung für „Verantwortliche Aufsichtsperson“ durchzuführen.
  3. Anmeldung/Abmeldung
    1. Anmeldetermine
      1. Die Anmeldung
        zum Lehrgang des KSchV Ostholstein und/oder der Prüfung kann jederzeit erfolgen.
        Die Anmeldung wird erst nach Eingang der Gebühren (siehe 3.5) wirksam.
      2. Anmeldeschluss
        1. Anmeldeschluss für Lehrgänge: 1 Woche vor Lehrgangsbeginn
        2. Anmeldeschluss für Prüfungen: 3 Wochen vor Prüfungstermin
        3. Die Vereine/Teilnehmer werden so früh wie möglich über die Termine informiert.
          Anmeldeformulare können von der Homepage des KSchV OH heruntergeladen werden
    2. Teilnehmerbegrenzung
      Bei mehr als 30 Teilnehmern entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
    3. Zusatztermin
      Falls erforderlich wird möglichst bald ein zusätzlicher Lehrgangs- und Prüfungstermin geplant.
    4. Kosten
      1. Aktuelle Schulungsunterlagen
        (können bei der NDSB Geschäftsstelle,
        Winterbeker Weg 49,
        24114 Kiel bestellt werden) 10 €
      2. Lehrgangsgebühr Sachkunde und Aufsicht 50 € + Munition
      3. Nur Teil 2 und Praxis 20 € + Munition
      4. Prüfungsgebühr 25 €
    5. Zahlungsform
      Überweisungen nur über den Verein ausschließlich auf das Konto:
      Sparkasse zu Lübeck
      BLZ 230 501 01
      Kontonr. 130-007982
    6. Anmeldeformulare
      Versenden der Anmeldeformulare bitte nur über den Verein ausschließlich an:
      Peter Zimmer
      Kurzer Weg 1F
      23556 Lübeck
      Fon/Fax: 0451 4994480
      E-Mail: peter.zimmer@travedsl.de
    7. Vorzulegende Unterlagen
      Zu Beginn der Prüfung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden bzw. vorliegen:
      1. Das Anmeldeformular im Original (nur bei elektronischer Anmeldung)
      2. Einzahlungsbeleg
      3. Schießbuch (nur zur Prüfung)
      4. Personalausweis
      5. NDSB-Mitgliedsausweis, oder Bestätigung des Vereins, dass die Anmeldung beim NDSB erfolgt ist.
    8. Abmeldung
      1. Bei Abmeldung bis zu 4 Wochen vor Beginn einer Schulung/Prüfung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € fällig.
      2. Bei Abmeldung bis zu 1 Woche vor Beginn einer Schulung/Prüfung wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € fällig.
      3. Bei Abmeldung bis zum Beginn einer Schulung/Prüfung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € fällig.
      4. Ohne Abmeldung verfällt die Schulungs-/Prüfungsgebühr.
    9. Ummeldung
      Bei Nichtteilnahme aus einem wichtigen Grund ist eine Ummeldung auf die folgende Schulung/Prüfung möglich.
  4. Lehrgänge
    1. Durchführung
      Der KSchV Ostholstein führt einen Lehrgang pro Jahr durch und zeitnah dazu (1 bis 4 Wochen danach) die Sachkundeprüfung.( geplanter fester Zeitraum im Okt/Dez)
      Bei Bedarf werden weitere Termine geplant.
    2. Teilnehmerzahl
      Die maximale Teilnehmerzahl bei Lehrgängen soll 30 nicht überschreiten.
    3. Theoretischer Teil
      1. Wissenserwerb
        1. Schulung durch den Kreisschützenverband:
          Zeitnah, (max. 4 Wochen) vor dem Prüfungstermin. (geplanter fester Zeitraum Okt/Dez)
        2. Im eigenen Verein oder Gastverein
          Lehrgangsgebühr max. 50 €.
          Die Lehrgangsdauer und -Inhalte müssen mindestens den unter 4.3.2 und 4.3.3 beschriebenen entsprechen.
        3. Autodidaktisch
          Neben den Schulungsunterlagen empfiehlt sich weitere Literatur z.B. Martini, Die Waffen-Sachkundeprüfung. Beim Kauf bitte darauf achten, dass das neue Waffenrecht berücksichtigt ist.
      2. Lehrgangsdauer
        Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 19 UE. (1 UE = 45 Minuten)
      3. Lerninhalte
        6 UE Zu beachtende Rechtsvorschriften des Waffenrechts beim Umgang mit Waffen und Munition, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands
        4 UE Waffentechnik und Munitionskunde
        1 UE Innen- und Außenballistik
        4 UE Sichere Handhabung von Waffen und Munition
        4 UE Sachkunde Für „Verantwortliche Aufsichtspersonen“
        Schießstätte
        Waffenrechtliche Regelungen zur Benutzung von Schießstätten
        Altersgrenzen
        Aufgaben nach §11 A WaffV
        Aufbewahren von Waffen auf der Schießstätte
        Versicherungsfragen
        Verhalten bei Unfällen
    4. Praktischer Teil
      1. Durchführung der Ausbildung
        Der Verein des Schützen führt die praktische Ausbildung (Schießen und sicherer Umgang mit Waffen) durch. (15 Lehreinheiten zu je 45 Min.)
        Hierbei sind auch großkalibrige Lang- und Kurzwaffen zu berücksichtigen!
        Ist eine derartige Ausbildung im eigenen Verein nicht möglich, kann diese auch in einem Gastverein durchgeführt werden.
      2. Dokumentation
        Die Ausbildung ist unter Angabe von Kaliber Schusszahl und Ergebnis von der Standaufsicht oder dem Trainer mit Namen, Datum, Vereinsstempel und Unterschrift im Schießbuch des Schützen zu bestätigen.
      3. Mindestvoraussetzungen für die Prüfung
        Zur Prüfung müssen im Schießbuch mindestens 18 Einträge über ein Jahr vorhanden sein.
        Empfohlen werden je 2 KK Gewehr-, GK Gewehr-, Schrotflinten-, KK Pistolen-, GK-Pistolen- und GK-Revolverübungen mit jeweils mindestens 10 Schuss.
        Bestätigung der praktischen Ausbildung durch den Verein
    5. Schulungsunterlagen
      Aktuelle Schulungsunterlagen können bei der
      NDSB Geschäftsstelle,
      Winterbeker Weg 49,
      24114 Kiel
      zum Preis von 10 € bestellt werden.
  5. Prüfungen
    1. Grundlage
      Die theoretische Waffensachkundeprüfung und die Sachkundeprüfung für „Verantwortliche Aufsichtspersonen“ sowie der praktische Teil werden nach den aktuellen Vorgaben des NDSB durchgeführt.
    2. Durchführung
      Der KSchV Ostholstein führt eine Prüfung pro Jahr und zeitnah dazu (bis zu 4 Wochen vorher) einen Lehrgang durch. (Okt/Dez)
      Bei Bedarf werden weitere Termine geplant.
    3. Teilnehmerzahl
      Die maximale Teilnehmerzahl bei der Prüfung soll 30 nicht überschreiten.
    4. Prüfverfahren
      1. Theoretische Waffensachkundeprüfung und Prüfung für „Verantwortliche Aufsichtspersonen“
        Multiple-Choice-Test
        Keine Hilfsmittel zulässig
        Gesamtdauer max. 90 min
      2. Mündliche Nachprüfung
        Fachgespräch
        Keine Hilfsmittel zulässig
        Dauer max. 15 min
      3. Praktische Prüfung für „Verantwortliche Aufsichtspersonen“
        Fachgespräch
        Keine Hilfsmittel zulässig
        Dauer max. 15 min
      4. Praktische Waffensachkundeprüfung (Ohrenschützer erforderlich)
        Schießen unter Beachtung der Sicherheit
        Max. je 5 Schuss KK-Sportpistole, GK-Sportpistole, GK-Revolver
        KK-Gewehr, GK-Gewehr mit mindestens 3 Treffern
         
        Bei Verletzung der Sicherheitsbestimmungen wird die Prüfung sofort abgebrochen und mit „nicht bestanden“ bewertet.
         
        Für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Schütze.
         
    5. Bewertungskriterien
      Zur Bescheinigung der Sachkunde müssen alle Teilprüfungen bestanden werden.

      Teil 1 Allgemein
      Aus einem Fragenkatalog von 240 Aufgaben werden jeweils 60 zu unterschiedlichen Fragebögen zusammengestellt.
      Von drei möglichen Antworten ist jeweils nur eine richtig.
      Mehr als 50 richtige Antworten: bestanden
      45- 49 richtige Antworten: mündliche Prüfung
      Weniger als 45 richtige Antworten: nicht bestanden
       
      Teil 2 Speziell
      Aus den Themenbereichen Aufsicht, Waffenkunde, Umgang mit Waffen und Notwehr/Notstand ist je ein Fragebogen mit 10 Aufgaben zu beantworten. (Insgesamt 40 Fragen) Von drei möglichen Antworten können eine bis alle richtig sein.
      Je Thema 8 und mehr richtige Antworten: bestanden
      Je Thema 6 oder 7 richtige Antworten: mündliche Prüfung
      Je Thema weniger als 6 richtige Antworten: nicht bestanden
  6. Sachkunde-Bescheinigung
    Die Waffensachkunde-Bescheinigung wird nach bestandener Prüfung baldmöglichst vom NDSB über den Verein zugestellt.

KSchV Ostholstein, die Prüfungskommission

 

©JS.OH.2008   Joachim Schütt, Markt 6a, 23758 Oldenburg-Wagrien-Holstein-Deutschland-Europa.